Batteriebestimmungen beim Luftverkehr
Auf der Webseite von Swiss las ich, dass 20 Batterien transportiert werden dürfen, keine mehr als 100Wh haben darf und für mein Handgepäck die 8kg-Grenze gilt. Happy habe ich dann mein Handgepäck mit DeWalt-Akkus gefüllt:
- 2x 18V | 1,5A
- 4x 18V | 5A
- 2x 54V | 9A | FlexVolt
DeWalt FlexVolt-Akkus haben den Vorteil, dass diese aus 3x 18V-Akkus bestehen, welche im Betrieb in Reihe geschaltet sind und 54V abgeben können, welche bei dieser Leistung bei meiner Kreissäge und Flex einen festen Händedruck erbeten. Steckt man diese Akkus jedoch in ein 18V Werkzeug oder verseht sie mit Schutzkappen für die Reise, dann sind es drei separate Akkus mit je nur 18V. In meinem Fall mit je 54Wh.
Somit hatte mein Handgepäck zwölf Akkus mit je weniger als 100Wh und insgesamt 8kg. Plausibel, dachte ich, und war überrascht, dass ich dies dann doch nicht mit an Bord nehmen durfte. Die Argumentation der ersten vier Flughafenmitarbeiter war haltslos, wobei mein Fall für Person 3 und 4 sicherlich einen Lernprozess bei „Dangerous Goods“ ausgelöst hat. Die fünfte Person brachte mir dann folgendes Blatt:
Was hier draufsteht, kannst du selbst lesen. Was für den Transport meiner Batterieschlacht jedoch wichtig war sind folgende Punkte:
- Ein Akku darf maximal 160Wh haben. DeWalt produziert tatsächlich ihre FlexVolts mit 162Wh…
- Es dürfen max. zwei Ersatzakkus oder Powerbanks pro Passagier mit einer Leistung von 100-160Wh transportiert werden
- Zusammen mit Batterien mit <100Wh dürfen es dann insgesamt 20 Batterien sein
So hab ich nun was gelernt. Und falls du mal Akkuwerkzeuge mit dem Flugzeug transportieren willst, dann weißte Bescheid: 2 Akkus pro Passagier – also mehrmals fliegen 😉