Batteriebestimmungen beim Luftverkehr

Auf der Webseite von Swiss las ich, dass 20 Batterien transportiert werden dürfen, keine mehr als 100Wh haben darf und für mein Handgepäck die 8kg-Grenze gilt. Happy habe ich dann mein Handgepäck mit DeWalt-Akkus gefüllt:

  • 2x 18V | 1,5A
  • 4x 18V | 5A
  • 2x 54V | 9A | FlexVolt

DeWalt FlexVolt-Akkus haben den Vorteil, dass diese aus 3x 18V-Akkus bestehen, welche im Betrieb in Reihe geschaltet sind und 54V abgeben können, welche bei dieser Leistung bei meiner Kreissäge und Flex einen festen Händedruck erbeten. Steckt man diese Akkus jedoch in ein 18V Werkzeug oder verseht sie mit Schutzkappen für die Reise, dann sind es drei separate Akkus mit je nur 18V. In meinem Fall mit je 54Wh.

Somit hatte mein Handgepäck zwölf Akkus mit je weniger als 100Wh und insgesamt 8kg. Plausibel, dachte ich, und war überrascht, dass ich dies dann doch nicht mit an Bord nehmen durfte. Die Argumentation der ersten vier Flughafenmitarbeiter war haltslos, wobei mein Fall für Person 3 und 4 sicherlich einen Lernprozess bei „Dangerous Goods“ ausgelöst hat. Die fünfte Person brachte mir dann folgendes Blatt:

Informationen für den Transport von Lithium Ion / Metall Batterien 
Allgemein gilt 
• Wattstunden Stunden (Ah) volt (V) or Milli Amp Stunden (mAh) volt (V)/1000 
Geräte oder Batterien mit einer Leistung von mehr als 160 Wattstunden (Wh) oder 8g Lithium content (CC) sind verboten, 
Ausnahmen gelten für Mobilitätshilfen 
Vorschriften für Ersatzakkus oder Powerbanks 
• Im aufgegebenen Gepäck verboten 
• Mitnahme nur in der Passagierkabine erlaubt 
Gegenstände müssen vor Beschädigung oder Kurzschluss geschützt sein 
• Max. 2 Ersatzbatterien oder Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 und 160 Wh erlaubt 
Gepäck mit eingebauter Lithium Batterie 
Beschränkung von Wh oder LC 
nicht ausbaubar max. 0.3g LC oder 2.7Wh 
nur Knopfzellen erlaubt 
über o.3g cC or 2.7Wh 
ausbaubar 
max. C)Bg LC oder 2.7Wh, nur 
Knopfzellen erlaubt 
über 0.3g LC oder 2.7Wh 
bis max. 2 g LC oder 100 Wh 
Batterie muss in der Kabine 
befördert werden 
zwischen 100 Wh und 160 Wh 
über 160 Wh 
Persönliche elektronische Geräte 
Beschränkung von Wh oder LC 
max. 100Wh oder 2g LC 
zwischen 100 Wh und 160Wh 
Fortbewegungsmittel unabhängig 
von der Leistung 
Tragbare medizinische Geräte 
zwischen 100 Wh und max 160 Wh 
Transportkonditionen 
im/als Handgepäck 
im /als aufgegebenes Gepäck 
VERBOTEN 
Genehmiqung der Fluggesellschaft 
erforderlich 
Transportkonditionen 
im/als Handgepäck 
I VERBOTEN 
im /als aufgegebenes Gepäck 
• Max. 3 Geräte größer als ein 
Smartphone 
• Komplett ausgeschaltet 
• Keine unbeabsichtigte Aktivierung 
möglich 
Darf nicht mit entflammbaren 
Gegenständen verpackt werden 
Batterie nach Möglichkeit 
entfernen und im Handgepack 
transportieren 
Genehmigung der Fluggesellschaft 
erforderlich 
VERBOTEN 
Genehmigung der Fluggesellschaft 
erforderlich 
oder zwischen 2g LC und max. 8gLC Max 2 Ersatzakkus 
Austrian— @ Lufthansa SWISS 
STAR ALCIANCE MEMdERS

Was hier draufsteht, kannst du selbst lesen. Was für den Transport meiner Batterieschlacht jedoch wichtig war sind folgende Punkte:

  • Ein Akku darf maximal 160Wh haben. DeWalt produziert tatsächlich ihre FlexVolts mit 162Wh…
  • Es dürfen max. zwei Ersatzakkus oder Powerbanks pro Passagier mit einer Leistung von 100-160Wh transportiert werden
  • Zusammen mit Batterien mit <100Wh dürfen es dann insgesamt 20 Batterien sein

So hab ich nun was gelernt. Und falls du mal Akkuwerkzeuge mit dem Flugzeug transportieren willst, dann weißte Bescheid: 2 Akkus pro Passagier – also mehrmals fliegen 😉

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